Gründungsprivilegierung
2014 wurde im GmbH-Gesetz die Möglichkeit geschaffen, mit einem geringeren Kapitalaufwand eine GmbH gründen zu können. Im Normalfall hat das Stammkapital einer GmbH EUR 35.000,00 zu betragen. Im Fall der Gründungsprivilegierung hat diese zunächst jedoch zumindest EUR 10.000,00 zu betragen, wovon mindestens die Hälfte in bar einzubezahlen ist.
Die Privilegierung besteht für insgesamt 10 Jahre. Danach haben die Gesellschafter das Stammkapital auf zumindest 17.500,00 (die Hälfte der unprivilegierten Stammeinlage) zu leisten. Auch im Fall der Insolvenz der GmbH haben die Gesellschafter während der Gründungsprivilegierung nur den tatsächlichen Teil ihrer Stammeinlage zu leisten.