Herabsetzung des Existenzminimums
Was bedeutet Herabsetzung des Existenzminimums?
1 Antwort
Auf Antrag von Gläubigern hat das Insolvenzgericht das Existenzminimum der Schuldner unter gewissen Voraussetzungen herabzusetzen. Mögliche Gründe dafür können sein:
- Der laufende Unterhalt kann durch die Exekution nicht zur Gänze hereingebracht werden;
- Schuldner erhalten im Zuge des Arbeitsverhältnisses Leistungen von Dritten, die bei der Pfändung nicht berücksichtigt werden (z.B. Trinkgelder).