Insolvenzantragspflicht

Was bedeutet Insolvenzantragspflicht?
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Allgemein gilt, dass ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu stellen ist. Bei einer durch eine Naturkatastrophe, wie etwa Hochwasser oder Erdbeben, eingetretenen Zahlungsunfähigkeit sieht die Insolvenzordnung eine Verlängerung der Frist auf 120 Tage vor. Diese verlängerte Frist auf 120 Tage wurde nun auch auf Fälle einer durch eine Epidemie oder Pandemie verursachten Zahlungsunfähigkeit ausgeweitet.