Jedermannkonto

Was bedeutet Jedermannkonto?
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Auch Basiskonto. Jeder Verbraucher (gilt auch bei Überschuldung, Privatkonkurs u.ä.) hat seit dem 08.09.2016 das Recht auf ein Konto bei einer Bank. Die Banken sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die grundlegenden Funktionen eines Basiskontos bestehen in: Einzahlung, Barabhebung, Lastschriften innerhalb der EU, online Zahlungen. Ein Basis-Konto kann man nicht überziehen.