Kann ich meine jetzt aufgetauchte Rechnung als Insolvenzforderung noch anmelden? Wie lange geht das eigentlich?

1 Antwort

Die Insolvenzforderung sieht vor, dass bei Insolvenzeröffnung eine Anmeldefrist bestimmt wird, innerhalb welcher die Gläubiger ihre Insolvenzforderungen beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden können. Eine nachträgliche Forderungsanmeldung ist bis spätestens zwei Wochen vor der Schlussrechnungstagsatzung möglich.

Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, wobei diese Forderung nur geprüft wird und an Verteilungen teilnimmt, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Schlussrechnungstagsatzung einlangt. Eine solche Anmeldung ist aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten für die nachträgliche Prüfung der Insolvenzforderung verbunden.