Kann ich meine jetzt aufgetauchte Rechnung als Insolvenzforderung noch anmelden? Wie lange geht das eigentlich?
1 Antwort
Die Insolvenzfordnung (IO) sieht vor, dass bei Insolvenzeröffnung eine konkrete Anmeldefrist für die Gläubiger bestimmt wird, in welcher diese ihre Insolvenzforderungen beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden können. Es ist jedoch eine nachträgliche Insolvenzforderungsanmeldung bis spätestens zwei Wochen vor der Schlussrechnungstagsatzung möglich. Dies ist aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten für die nachträgliche Prüfung der Insolvenzforderung verbunden.