Kridamäßige Versteigerung
Die kridamäßige Versteigerung eines Vermögensgegenstands erfolgt durch das Exekutionsgericht und ist vom Freihandverkauf (unter Aufsicht) des Insolvenzgerichts zu unterscheiden. Während eines Insolvenzverfahrens ist primär ein Freihandverkauf durchzuführen. Die kridamäßige Verwertung kommt nur subsidiär in Betracht.