Nachrangigkeit von Forderungen
Was bedeutet Nachrangigkeit von Forderungen?
1 Antwort
Das österreichische Insolvenzverfahren folgt dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Das heißt, dass alle Gläubiger dieselbe Quote erhalten. Bestimmte Forderungen sind jedoch nachrangig. Diese erhalten erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen angemeldeter Forderungen einen Anteil. Hierzu gehören Forderungen aus Eigenkapitalersatz. Sie sind erst nach gesonderter Aufforderung des Insolvenzgerichtes anzumelden.