Neugläubiger

Was bedeutet Neugläubiger?
1 Antwort

Neugläubiger sind jene Gläubiger die ihre Forderung erst nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Insolvenzantragspflicht erlangt haben und daher durch die Insolvenzverschleppung (nicht gesetzeskonforme, rechtzeitige Antragstellung) geschädigt wurden.