Verlassenschaft
Als Verlassenschaft bezeichnet man alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergehen.
Als Verlassenschaft bezeichnet man alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergehen.
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