Vermögensverschleuderung
Im Gegensatz zur Begründung von neuen, unverhältnismäßigen Verbindlichkeiten kurz vor Insolvenzeröffnung, stellt die Vermögensverschleuderung auf die Verringerung des ursprünglich bereits schon vorhandenen Vermögens ab. So stellt etwa die Veräußerung von Gegenständen weit unter dem üblichen Verkehrswert oder der Erbringung von Leistungen ohne adäquate Gegenleistung eine Vermögensverschleuderung dar. Beide oben genannten Punkte sind – sofern es der Schuldner vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig getan hat – mögliche Einleitungshindernisse, die dem Schuldner den Weg in ein Abschöpfungsverfahren versperren.