Versagung des Sanierungsplans

Was bedeutet Versagung des Sanierungsplans?
1 Antwort

Wurde ein Sanierungsplan von den Gläubigern angenommen und liegen die notwendigen Voraussetzungen dafür vor, ist der Sanierungsplan vom Gericht beschlussmäßig zu bestätigen. Liegen jedoch Gründe vor, die gegen eine Bestätigung des Sanierungsplanes sprechen, dann hat das Gericht die Bestätigung des Sanierungsplanes zu versagen. Die Gründe, derentwegen das Konkursgericht den Sanierungsplan zu versagen hat, finden sich in den §§ 153 und 154 IO.