Vertragliches Pfandrecht
Ein vertragliches Pfandrecht kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien in einem Vertrag das Pfandrecht an einem Gegenstand oder einer Liegenschaft als Sicherstellung für eine (Geld-)Leistung vereinbart haben.
Ein vertragliches Pfandrecht kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien in einem Vertrag das Pfandrecht an einem Gegenstand oder einer Liegenschaft als Sicherstellung für eine (Geld-)Leistung vereinbart haben.
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