Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

Was bedeutet Vertragsauflösung aus wichtigem Grund?
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Im Insolvenzverfahren können Verträge von Gläubigern nur aus wichtigem Grund, d.h. wenn die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist, aufgelöst werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Zahlungsverzug vor Insolvenzeröffnung ist jedoch ausdrücklich kein wichtiger Grund, aus dem ein Vertrag aufgelöst werden darf. Der Schuldner bzw. der Insolvenzverwalter hat hingegen die Wahl ob dieser in den Vertrag eintritt oder davon zurücktritt.

Im Restrukturierungsverfahren haben nur jene Gläubiger, für die die Vollstreckungssperre gilt, auch zukünftige Vertragsleistungen zu erbringen und dürfen Verträge nicht fällig stellen. Diese Vertragsauflösungssperre ist zudem auf unternehmensrelevante Verträge beschränkt.