Was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren aufgehoben ist?

1 Antwort

Ein Insolvenzverfahren ist aufzuheben wenn:

  • ein Sanierungs- oder ein Zahlungsplan mit der erforderlichen Gläubigermehrheit angenommen und rechtskräftig vom Gericht bestätigt wurde oder
  • ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde oder
  • nach Abschluss der Verwertung die Erlöse an die Gläubiger verteilt wurden oder
  • das Verfahren mangels Vermögens beendet wurde.

Mit Aufhebung des Konkurses entfallen bei natürlichen Person und bei einer Sanierung juristischer Personen alle Einschränkungen – wie z.B. das Verbot, gewisse Rechtsgeschäfte selbst abzuschließen oder Zahlungen vorzunehmen.