Was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren aufgehoben ist?
Ein Insolvenzverfahren ist aufzuheben wenn:
- ein Sanierungs- oder ein Zahlungsplan mit der erforderlichen Gläubigermehrheit angenommen und rechtskräftig vom Gericht bestätigt wurde oder
- ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde oder
- nach Abschluss der Verwertung die Erlöse an die Gläubiger verteilt wurden oder
- das Verfahren mangels Vermögens beendet wurde.
Mit Aufhebung des Konkurses entfallen bei natürlichen Person und bei einer Sanierung juristischer Personen alle Einschränkungen – wie z.B. das Verbot, gewisse Rechtsgeschäfte selbst abzuschließen oder Zahlungen vorzunehmen.