Was bedeutet Insolvenz?

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Insolvenz bezeichnet den Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person oder die Überschuldung eines Unternehmens. Beides macht dies die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

Eingebracht werden kann dieser Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht entweder durch den Schuldner selbst oder aber von einem seiner Gläubiger. Im zweiten Fall hat das Insolvenzgericht die Voraussetzungen in einem eigenen Verfahren – dem Insolvenzeröffnungsverfahren – zu überprüfen und auch dem Schuldner die Möglichkeit einer Äußerung zu gewähren.

Für die Eröffnung muss neben den oben bereits erwähnten Voraussetzungen auch kostendeckendes Vermögen vorliegen. Hat der Schuldner nicht einmal diese Mittel zur Verfügung beziehungsweise können diese nicht vom beantragenden Gläubiger bezahlt werden, ist das Insolvenzverfahren mangels kostendeckendem Vermögen vom Gericht abzuweisen.