Was bedeutet Insolvenz?
Insolvenz bezeichnet den Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person oder die Überschuldung einer Gesellschaft. In diesen Fällen besteht eine Insolvenzantragspflicht des Schuldners, ein Insolvenzverfahren kann aber auch über Antrag eines Gläubigers eröffnet werden.
Im zweiten Fall hat das Insolvenzgericht die Voraussetzungen in einem eigenen Verfahren – dem Insolvenzeröffnungsverfahren – zu überprüfen und auch dem Schuldner die Möglichkeit einer Äußerung zu gewähren.
Für die Eröffnung eines Firmeninsolvenzverfahrens muss auch kostendeckendes Vermögen vorliegen. Hat der Schuldner nicht einmal diese Mittel zur Verfügung oder werden diese nicht vom antragstellenden Gläubiger gezahlt, ist das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens vom Gericht abzuweisen.