Was geschieht mit einer Firma, wenn zu wenig Geld da ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen?
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen, so wird die Firma aus dem Firmenbuch gelöscht. Die Gewerbeberechtigung wird entzogen und das Gewerbe darf nicht mehr ausgeübt werden.
Bei Einzelunternehmen und persönlichen Haftungen bestehen die Schulden grundsätzlich weiter. In der Praxis bleibt diesen Personen nur der Weg in die Privatinsolvenz, um eine Entschuldung zu erreichen.