Was geschieht mit einer Firma, wenn zu wenig Geld da ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen?
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, so wird die Firma aus dem Firmenbuch gelöscht. In diesem Fall wird auch die Gewerbeberechtigung entzogen.
Bei Einzelunternehmen und persönlichen Haftungen bei natürlichen Personen bestehen die Schulden grundsätzlich weiter. In der Praxis bleibt diesen Personen nur der Weg in die Privatinsolvenz, um eine Entschuldung zu erreichen.