Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs?

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Insolvenzverfahren können verschiedene Verfahrensarten haben. Man unterscheidet bei Firmeninsolvenzen zwischen Sanierungs- und Konkursverfahren.

Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) können nur bei einem Eigenantrag des Schuldners eröffnet werden, wenn den Gläubigern bereits ein Sanierungsplan unterbreitet wird. In der Regel wird eine Fortführung angestrbt.

Alle anderen Firmeninsolvenzverfahren sind als Konkursverfahren zu eröffnen. Insbesondere sind Insolvenzverfahren, die über Antrag eines Gläubigers eröffnet wurden, als Konkursverfahren zu bezeichnen.

Ein Konkursverfahren bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen geschlossen und verwertet werden muss. Auch in diesen Verfahren ist primär, wenn wirtschaftlich möglich, eine Fortführung und Sanierung anzustreben. Hier wird ein Sanierungsplanantrag erst im Zuge des Verfahrens gestellt.

Insolvenzverfahren von Privatpersonen, die kein Unternehmen betreiben, nennt die Insolvenzordnung Schuldenregulierungsverfahren.

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