Was ist der Unterschied zwischen Konkursquote und Zahlungsplanquote?
Im Laufe des Insolvenzverfahrens kann sich aus verschiedenen Gründen (z.B. Lohnpfändung, Vermögensverwertung) ein Guthaben am Massekonto ansammeln. Dieses Guthaben ist – nach Abzug der Verfahrens- und Masseforderungen – bei Abschluss des Insolvenzverfahrens als Konkursquote an die Gläubigerschaft zu verteilen.
Möchte sich der Schuldner mit Hilfe eines Zahlungsplanes entschulden, so hat er darüber hinaus eine Quote anzubieten, die zumindest der Einkommenslage der kommenden 3 Jahre entspricht. Hierbei handelt es sich daher um das vom Schuldner erst zu erwirtschaftende Vermögen der nächsten Jahre.
In einem solchen Fall erhalten die Gläubiger daher zusätzlich zur bereits vorhandenen Konkursquote auch eine Zahlungsplanquote – diese jedoch über eine Laufzeit von maximal 7 Jahren.