Was ist eine Firmeninsolvenz?

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Eine Firmeninsolvenz ist am örtlich zuständigen Landesgericht für Handelssachen zu beantragen und steht jeder juristischen und natürlichen Person offen, die  selbstständig, unternehmerisch tätig ist. Bei Firmeninsolvenzen wird immer ein Insolvenzverwalter bestellt.

Wird gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Sanierungsplanantrag eingebracht, wird das Verfahren als Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) eröffnet. Andernfalls ist ein Konkursverfahren zu eröffnen.

Ziel des Sanierungsverfahrens ist der Abschluss eines Sanierungsplanes zwischen dem schuldnerischen Unternehmen und seinen Gläubigern. Die maximale Laufzeit eines Sanierungsplanes für juristische sowie unternehmerisch tätige, natürliche Personen beträgt 2 Jahre. Wird dieser angenommen und innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt, ist der Schuldner von den restlichen Verbindlichkeiten befreit.

Wird der Sanierungsplan nicht angenommen, ist das schuldnerische Unternehmen bestmöglich zu verwerten und es kann am Ende des Verfahrens ein etwaiges Guthaben als Verteilungsquote an die Gläubiger ausgeschüttet werden.

Ziel des Konkursverfahrens ist ebenfalls eine Weiterführung des schuldnerischen Unternehmens, denn das Einbringen eines Sanierungsplanes ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich. Wenn kein Sanierungsplan eingebracht wird oder dieser scheitert, ist die bestmögliche Verwertung vorzunehmen.

Ist der Schuldner eine natürliche Person und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbstständig tätig, kann auch im Firmeninsolvenzverfahren ein Zahlungsplanantrag sowie ein Antrag auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens gestellt werden.

 

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