Was kostet eine Insolvenzvertretung durch den AKV?

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Der AKV vertritt Gläubiger in Insolvenzverfahren. Die Kosten für unsere Vertretungsleistung  hängen von der Art des Verfahrens (Firmen- oder Privatinsolvenz), der Höhe der Forderung und dem Umfang der vereinbarten Leistung ab. Für Mitglieder des AKV stehen darüber hinaus im Rahmen des jährlichen AKV-Schutzpakets zahlreiche Vergünstigungen zur Verfügung.

Die Höhe der Kosten ist nicht an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens gebunden. Übernimmt der AKV die Vollvertretung, also auch die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht, so fallen hierfür Gerichtsgebühren an, welche der AKV ebenfalls in Rechnung stellt und diese an das Insolvenzgericht weiterleitet.

Die Vollvertretung beinhaltet sämtliche Leistungen des AKV im jeweiligen Insolvenzfall bis zu dessen Abschluss, inklusive die Anmeldung der Forderung bei Gericht, die Teilnahme an Gerichtsterminen, die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten, die Prüfung der vorgeschlagenen Zahlungen, die laufende Berichtserstattung über das Verfahren, die Evidenzhaltung der Quotenfälligkeiten, die Einziehung der Quoten, die Weiterleitung an die Gläubiger und die außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen.

Die Höhe der Kosten wird Ihnen vor Erbringung unserer Leistung bekannt gegeben und es kommen danach keine weiteren Kosten hinzu, unabhängig von der Dauer eines Verfahrens.

Nähere Informationen über die anfallenden Kosten entnehmen Sie unserem Konditionenblatt:

Haben Sie Ihre Forderung bereits selbst beim Insolvenzgericht angemeldet, können Sie den AKV auch mit der kostenlosen Ausübung Ihres Stimmrechtes beauftragen.