Was macht der Insolvenzverwalter?

1 Antwort

Der Insolvenzverwalter ist das zentrale Organ des Insolvenzverfahrens. Dieser wird bei Insolvenzeröffnung vom Insolvenzgericht bestellt. Es muss sich dabei um eine unbescholtene, verlässliche und geschäftskundige Person handeln, die über die notwendigen insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt. Hierfür gibt es eine öffentliche Liste an zur Auswahl stehenden Insolvenzverwaltern, aus welcher dieser ausgewählt wird. Zumeist werden auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte zu Insolvenzverwaltern bestellt.

Der Insolvenzverwalter muss sowohl vom Schuldner als auch von den Gläubigern unabhängig sein. Er hat insbesondere die Aufgabe, sich sofort einen Überblick über das schuldnerische Vermögen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen. Er hat entweder das schuldnerische Unternehmen fortzuführen oder das Vermögen zu verwerten. Dies bedeutet, dass ab der Insolvenzeröffnung der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernimmt. Er kann auch entscheiden, ob er in Verträge eintritt oder diese auflösen möchte. Anschließend hat er über seine Tätigkeiten Rechnung zu legen. Weiters prüft er die angemeldeten Forderungen und Ansprüche des Unternehmens gegen Dritte. Für seine Leistungen gebührt ihm eine gesetzlich vorgesehene Entlohnung.

In Schuldenregulierungsverfahren wird nur dann ein Insolvenzverwalter bestellt, wenn besondere gesetzlich vorgesehene Gründe vorliegen, welche den Entzug der Eigenverwaltung vorsehen. In Firmeninsolvenzen hingegen wird immer ein Insolvenzverwalter bestellt.