Wie lang dauert eine Entschuldung?
Derzeit gibt es 3 Entschuldungsinstrumente:
- Sanierungsplan
Dieser steht juristischen wie natürlichen Personen offen. Die Mindestquote beträgt 20 % und darf bei natürlichen Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren nicht überschreiten.
Bei juristischen Personen sowie selbstständig tätigen natürlichen Personen darf eine Gesamtlaufzeit von 2 Jahren nicht überschritten werden.
- Zahlungsplan
Dieser steht ausschließlich natürlichen Personen zu, die unselbstständig tätig sind. Es gibt keine zu erreichende Mindestquote, jedoch ist hierfür die Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens Voraussetzung. Angeboten werden muss mindestens eine Quote, die der Einkommenslage der kommenden 3 Jahre entspricht. Die Laufzeit darf 7 Jahre nicht übersteigen.
- Abschöpfungsverfahren
Für den Fall, dass die Gläubiger den vom Schuldner angebotenen Zahlungsplan nicht annehmen, kann dieser als Alternative die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. In beiden Fällen haben Gläubiger die Möglichkeit Einleitungshindernisse geltend zu machen, sofern deren Voraussetzungen vorliegen. Es gibt 2 Formen des Abschöpfungsverfahrens:
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- Tilgungsplan
Hier wird das pfändbare Einkommen für eine Laufzeit von 3 Jahren an einen Treuhänder überwiesen.
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- Abschöpfungsplan
Liegen Einleitungshindernisse für einen Tilgungsplans vor, besteht die Möglichkeit eines Abschöpfungsplans. Hier wird das pfändbare Einkommen für eine Laufzeit von 5 Jahren an einen Treuhänder überwiesen.
