Wie wird der AKV im Ausland tätig?
1 Antwort
Die Betreibung eines Auslandsinkassos erfolgt zunächst im außergerichtlichen Bereich, um unnötige Kosten für unsere Klienten zu vermeiden. Erst nach Rücksprache mit unserem Kunden werden die jeweiligen Verbands- und Vertrauensanwälte beauftragt. Diese kennen aufgrund ihrer Ortsansässigkeit die Gepflogenheiten und gesetzlichen Bestimmungen des Landes genau und wählen dann die beste Vorgangsweise im jeweiligen Fall.