Sind die Kosten für die Forderungsbetreibung im Mitgliedsbeitrag enthalten?

1 Antwort

Es entstehen bei der Zahlung der Inkassokosten und Verzugszinsen durch den Schuldner keine weiteren Kosten für das Mitglied/den Mandanten.
Ausnahmsweise bei Direktzahlung an das Mitglied/den Mandanten sowie bei Rückziehung eines Falles, Beauftragung eines Dritten, Abschluss von Zahlungsvereinbarungen ohne Einbeziehung (Zustimmung) des AKV oder Nichtbeantwortung von AKV-Anfragen wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.