Innsbruck, 06.05.2025/JS

2 S 22/25d

Insolvenz Mag. Karl-Heinz Grasser

geb.: 02.01.1969



Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Mag. Grasser kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom  Bezirksgericht Kitzbühel wurde ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Tirol 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 2 S 22/25d
GERICHT // Bezirksgericht Kitzbühel
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 06.05.2025
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Dr. Herbert Matzunski
Rechtsanwalt
Salurner Straße 16/1
 6020 INNSBRUCK
ANMELDEFRIST // 21.07.2025
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // 06.08.2025, 13:00 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 06.08.2025, 13:00 Uhr
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // 06.08.2025, 13:00 Uhr
ZAHLUNGSPLANTAGSATZUNG // 06.08.2025, 13:00 Uhr
ABSCHÖPFUNGSTAGSATZUNG // 06.08.2025, 13:00 Uhr

 
DATEN DES SCHULDNERS
 
NAME // Mag. Karl-Heinz Grasser
GEBURTSDATUM // 02.01.1969
WOHNANSCHRIFT // Seebichlweg 19, 6370 KITZBÜHEL
PROTOKOLLIERT // Nein
BRANCHE // Privatperson
BERUF// ohne Beschäftigung
UNTERHALTSPFLICHTEN // 1 (17 Jahre alte Tochter)


INSOLVENZURSACHEN

Die Insolvenzursache führt der Schuldner auf den Schadenersatzzuspruch in Höhe von EUR 9,8 Mio. im Rahmen des Strafprozesses zurück.

Im bekannten „BUWOG-Urteil“ bestätigte der OGH das erstinstanzliche Urteil in den wesentlichen Anklagepunkten und verhängte eine Freiheitsstrafe über Mag. Grasser und sechs weitere Angeklagte. Der OGH entschied über den Privatbeteiligtenzuspruch der Republik Österreich in Höhe von EUR 9,8 Mio. und bestätigte diesen. Das Urteil wurde am 25.03.2025 mündlich verkündet und wurde das Urteil am 28.04.2025 schriftlich zugestellt.

Der Haftantritt dürfte unmittelbar bevor stehen.
 
 

VERMÖGEN
 
PASSIVA // rd EUR 21 Mio 

Der Schuldner nennt in seinem Antrag 4 Gläubiger als von seiner Insolvenz betroffen.

Hauptgläubigerin ist das Finanzamt mit rd EUR 7,9 Mio (Steuerforderungen) und die Republik Österreich mit rd EUR 12,7 Mio (Privatbeteiligtenzuspruch).

AKTIVA //

Der Schuldner ist derzeit ohne Beschäftigung, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren gegen sich begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden.

Seine Aktiva gibt der Schuldner mit rd EUR 300.000,- an (Kontoguthaben, Fahrnisse,…)

Der Schuldner ist weiters Gesellschafter der VALUECREATION GmbH (bereits in Liquidation). Diese Anteile dürften wertlos sein.

Aufgabe des bestellten Insolvenzverwalters wird es sein, die Vermögensbewegungen der letzten Jahre genauestens aufzuarbeiten und Vermögensverschiebungen auf allfällige Anfechtbarkeit zu überprüfen.


ZAHLUNGSPLANVORSCHLAG

Der Schuldner bietet eine Barquote von 3% binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans an.

Für die Erfüllung der Quote hat der Schuldner Unterstützung von dritter Seite in Aussicht gestellt.


RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem der Schuldner mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen den Schuldner. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.

 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO
Mag. Johanna Schumacher
Geschäftsstelle Tirol
05 04 1000
innsbruck@akveuropa.at

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
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