71 S 62/25b

Insolvenz Verlassenschaft nach Wolfgang Franz Heim

geb.: 02.12.1968



Die Verlassenschaft nach Verlassenschaft nach Wolfgang Franz Heim ist überschuldet. Vom  Landesgericht Salzburg wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 71 S 62/25b
GERICHT // Landesgericht Salzburg
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 07.05.2025
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Thomas Payer, Rechtsanwalt Paris-Lodron-Straße 5, 5020 SALZBURG

ANMELDEFRIST //

16.07.2025
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 30.07.2025, 10:45 Uhr

 

DATEN DES SCHULDNERS
 
NAME // Verlassenschaft nach Wolfgang Franz Heim
GEBURTSDATUM // 02.12.1968
FIRMENSITZ // zuletzt wohnhaft Breitenfelderstraße 49, 5020 SALZBURG
BRANCHE// Verlassenschaften in Insolvenzverfahren
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Konkursverfahren eröffnet.




RECHTLICHE INFORMATION
Im Vordergrund  des Verfahrens steht die Verwertung des überschuldeten Nachlasses. An einer möglichen Verteilung nehmen nur angemeldete Forderungen teil. Der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband meldet für Sie diese Forderung an und vertritt Sie im gesamten Insolvenzverfahren des Nachlasses.

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO

Mag. Sebastian Weismann
Geschäftsstelle Salzburg
05 04 1000
salzburg@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.