71 S 61/25f
Insolvenz B & A Weiß OG
FN539602h
Die B & A Weiß OG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Salzburg wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.
Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern!
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
// AKV INSOLVENZINFORMATION
VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // | 71 S 61/25f |
GERICHT // | Landesgericht Salzburg |
VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 07.05.2025 |
ANTRAG // | Eigenantrag |
EIGENVERWALTUNG // | Nein |
VERWALTER // | Dr. Wolfgang Auer, Rechtsanwalt Siebenstädter Straße 64, 5020 SALZBURG |
ANMELDEFRIST // | 16.07.2025 |
BERICHTSTAGSATZUNG // | 28.05.2025, 09:30 Uhr |
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // | 28.05.2025, 09:30 Uhr |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 30.07.2025, 09:45 Uhr |
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // | 30.07.2025, 09:45 Uhr |
UNTERNEHMENSDATEN
NAME // | B & A Weiß OG |
SITZ // | Alpenstraße 50, 5020 SALZBURG |
RECHTSFORM // | OG |
FIRMENBUCHNUMMER // | FN539602h |
BRANCHE // | Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) |
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Weiß Brigitte |
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Weiß Andreas |
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Sanierungsverfahren eröffnet.
Nachstehender Sanierungsplanvorschlag liegt vor:
Die Insolvenzgläubiger*innen erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
// WEITERES VORGEHEN
Nachstehender Sanierungsplanvorschlag liegt vor:
Die Insolvenzgläubiger*innen erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
// WEITERES VORGEHEN
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KONTAKTINFO
Mag. Sebastian Weismann
Geschäftsstelle Salzburg
05 04 1000
salzburg@akveuropa.at
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salzburg@akveuropa.at
KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
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Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.