Hohenems, 27.05.2025/HS/SZ
14 S 14/25h
Insolvenz Egger Liftgesellschaft m.b.H. & Co KG
FN13152t
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Egger Liftgesellschaft m.b.H. & Co KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Feldkirch wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Vorarlberg
// AKV INSOLVENZINFORMATION
VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // | 14 S 14/25h |
GERICHT // | Landesgericht Feldkirch |
VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 27.05.2025 |
ANTRAG // | Eigenantrag |
EIGENVERWALTUNG // | Nein |
VERWALTER // | MMag. Dr. Rupert Manhart, Rechtsanwalt Römerstraße 19, 6900 Bregenz |
ANMELDEFRIST // | 31.07.2025 |
BERICHTSTAGSATZUNG // | 14.08.2025, 08:40 Uhr |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 14.08.2025, 08:40 Uhr |
UNTERNEHMENSDATEN
NAME // | Egger Liftgesellschaft m.b.H. & Co KG |
SITZ // | Amagmach 622, 6863 Egg |
RECHTSFORM // | GmbH & Co KG |
FIRMENBUCHNUMMER // | FN13152t |
BRANCHE // | Personenbeförderung mit Seilbahnen und Skiliften; Restaurants und Gaststätten; Hotels, Gasthöfen und Pensionen |
GRÜNDUNG // | Erstprotokollierung 08.02.1960 |
DIENSTNEHMER // | 5 |
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Egger Liftgesellschaft mbH (FN 69719d) vertritt seit 24.06.1994 selbständig |
Bei dem schuldnerischen Unternehmen handelt es sich um die Betreiberin des traditionsreichen Skigebiets Schetteregg in der Gemeinde Egg im Bregenzerwald, welche seit Jahrzehnten für familienfreundlichen Wintersport und naturnahen Tourismus steht. Schetteregg gilt als beliebtes Familienskigebiet und wird insbesondere von Familien, Schulklassen und Anfängerinnen geschätzt.
Das touristische Angebot des schuldnerischen Unternehmens setzt sich wie folgt zusammen:
Mehrere Lifte und Seilbahnen, mehrere Pisten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, einem Gasthaus, einem Restaurant, einem Ferienhaus und einem Kiosk im Kinderland.
INSOLVENZURSACHEN
Obwohl die Sommersaison 2024 und die Wintersaison 2024/2025 erfolgreich verlief, konnten die wirtschaftlichen Altlasten aus den Vorjahren trotz Restrukturierungsmaßnahmen nicht abgebaut werden.
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird neben den Altlasten zusätzlich mit den stark gestiegenen Kosten, insbesondere für Energie, Personal, Betriebsmittel und dem allgemeinen Klimawandel begründet.
VERMÖGEN
Gemäß den vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit 2 Gläubiger sowie 5 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 1,3 Mio betroffen.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden. Auch sind die etwaig offenen Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu prüfen.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines von der Insolvenzverwaltung noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
Das Unternehmen soll geschlossen und liquidiert werden.
Laut Angaben der Antragstellerin ist eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar. Die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ist nicht möglich bzw. nicht ausreichend und folglich derzeit auch nicht beabsichtigt.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
Laut Angaben der Antragstellerin ist eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar. Die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ist nicht möglich bzw. nicht ausreichend und folglich derzeit auch nicht beabsichtigt.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
// WEITERES VORGEHEN
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KONTAKTINFO
Mag. Johanna Schumacher
Geschäftsstelle Vorarlberg
05 04 1000
gst-vorarlberg@akveuropa.at
KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.