20 S 105/25d
Insolvenz Verlassenschaft nach Mag. Christian Schönhuber
geb.: 11.09.1964
Die Verlassenschaft nach Verlassenschaft nach Mag. Christian Schönhuber ist überschuldet. Vom Landesgericht Wels wurde ein Konkursverfahren eröffnet.
Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern!
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // | 20 S 105/25d |
GERICHT // | Landesgericht Wels |
VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 09.07.2025 |
ANTRAG // | Eigenantrag |
EIGENVERWALTUNG // | Nein |
VERWALTER // | Dr. Eva Deutschmann, MBA, Rechtsanwältin Landstraße 115/3, 4020 LINZ |
ANMELDEFRIST // | 11.09.2025 |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 25.09.2025, 11:30 Uhr |
DATEN DES SCHULDNERS
NAME // | Verlassenschaft nach Mag. Christian Schönhuber |
GEBURTSDATUM // | 11.09.1964 |
FIRMENSITZ // | Stadtplatz 28 (Kanzlei), 4690 SCHWANENSTADT |
BRANCHE// | Rechtsanwälte |
RECHTLICHE INFORMATION
Im Vordergrund des Verfahrens steht die Verwertung des überschuldeten Nachlasses. An einer möglichen Verteilung nehmen nur angemeldete Forderungen teil. Der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband meldet für Sie diese Forderung an und vertritt Sie im gesamten Insolvenzverfahren des Nachlasses.
// WEITERES VORGEHEN
Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool:
KONTAKTINFO
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
05 04 1000
linz@akveuropa.at
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.