LINZ, 25.11.2025/JM

13 S 2/25a

Insolvenz Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG

FN22148x



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Linz wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR  3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.

Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Oberösterreich 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 13 S 2/25a
GERICHT // Landesgericht Linz
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 25.11.2025
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Ja
VERWALTER // Mag. Rene Lindner, Rechtsanwalt Am Winterhafen 11, 4020 LINZ

ANMELDEFRIST //

27.01.2026
BERICHTSTAGSATZUNG // 19.12.2025, 09:30 Uhr
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // 10.02.2026, 11:00 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 10.02.2026, 11:00 Uhr

 
UNTERNEHMENSDATEN
NAME // Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG
SITZ // Seitelschlag 50, 4161 ULRICHSBERG
FIRMENBUCHNUMMER // FN22148x
BRANCHE // Betrieb von sonstigen Sportanlagen
Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 
Sportvereine 
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. ä.
GRÜNDUNG // 30.04.1990
KOMMANDITKAPITAL // EUR 454.205,20
DIENSTNEHMER // 14
KOMMANDITIST // Pröll Alfred
KOMMANDITIST // Konietzny Rüdiger Michael
KOMMANDITIST // Waltl Stephan
KOMMANDITIST // Silhan Karel
KOMMANDITIST // Pfoser Johanna
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H.

INSOLVENZURSACHEN

Das Verfahren wurde über Eigenantrag der Schuldnerin eingeleitet.

Die Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG ist Betreiber der Golfanlage „Golfpark Böhmerwald“ in Ulrichsberg, Oberösterreich. Das Unternehmen wurde 1990 gegründet. Der Geschäftszweck umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb von Golfanlagen sowie die Abhaltung von Golfveranstaltungen. Zusätzlich betreibt die Gesellschaft ein Restaurant und handelt mit Sportartikeln, insbesondere Golfausrüstung. Sie bietet auch Vermietung von Golfsportgeräten und die Verpachtung von Flächen an. Neben dem Golfbetrieb ist die Gastronomie ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells, und es bestehen Pläne zur Erweiterung des Angebots durch Kooperationen mit einem angrenzenden Hotelprojekt.

Im Unternehmen sind aktuell 14 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt.

Die wirtschaftliche Krise entstand laut Eigenantrag durch eine Verkettung mehrerer Ereignisse. Ausgangspunkt war der Brand des Clubhauses samt Restaurant am 5. Mai 2022, der erhebliche Schäden verursachte und den Betrieb stark einschränkte. Die fehlenden Einnahmen aus der Gastronomie während der Wiederaufbauphase, kombiniert mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, führten zu deutlichen Umsatzeinbußen. Hinzu kamen massiv gestiegene Baukosten und die Weigerung der Versicherung, den gesamten Brandschaden aufgrund einer behaupteten Unterversicherung zu decken. Parallel verzögerte sich die Errichtung einer geplanten Hotelanlage durch Nachbareinsprüche, wodurch zusätzliche Einnahmequellen ausblieben. Versuche, die Finanzierungslücke über die Hausbank oder externe Kreditgeber zu schließen, scheiterten.

VERMÖGENSLAGE UND AUSBLICK

Laut dem Eröffnungsantrag betrifft die Insolvenz insgesamt rund 37 Gläubiger und 15 Dienstnehmer/innen.  Die Verbindlichkeiten werden mit etwa EUR 2 Mio. beziffert.

Die Fortführung und Sanierung des Unternehmens ist ausdrücklich geplant. Der Geschäftsbetrieb soll unverändert weitergeführt werden, um die Arbeitsplätze zu sichern und die Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sanierungsverwalters wahrzunehmen. Die Finanzierung des Sanierungsplans soll durch Eigenmittel der Gesellschafter, private Finanzierungen sowie den positiven Cashflow aus dem Restaurant- und Golfbetrieb erfolgen.

Die Antragstellerin strebt eine Entschuldung mittels nachstehendem Sanierungsplanvorschlag an:

Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 %, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.

Diese Quote liegt laut Eigenantrag deutlich über der prognostizierten Verwertungsquote im Falle einer Liquidation und wird daher – nach aktuellem Kenntnisstand – als angemessen und erfüllbar angesehen. Die Schuldnerin hat eine Fortführungserfolgsrechnung samt Liquiditätsplan erstellt, wonach die Finanzierung des Sanierungsplans durch die laufende Fortführung des Unternehmens erfolgen soll. Darüber hinaus setzt die Gesellschaft auf Synergien mit dem geplanten Hotelprojekt ALPRIMA und eine stärkere Auslastung der Gastronomie, um die wirtschaftliche Basis nachhaltig zu sichern.

 
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.








RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und  verjährt in 5 Jahren, sofern  nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. 
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).

 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

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KONTAKTINFO
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Oberösterreich
05 04 1000
gst-oberoesterreich@akveuropa.at

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
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