14 S 1/26h
Insolvenz Gertrud Gradauer e.U.
FN339187f
Frau Gertrud Gradauer e.U. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht Steyr wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.
Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern!
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 14 S 1/26h |
| GERICHT // | Landesgericht Steyr |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 02.02.2026 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Dr. Julius Bitter, Rechtsanwalt Schmideggstraße 5, 4560 KIRCHDORF/KREMS |
ANMELDEFRIST // | 07.04.2026 |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 21.04.2026, 13:30 Uhr |
| SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // | 05.05.2026, 13:30 Uhr |
DATEN DER SCHULDNERIN
| NAME // | Gertrud Gradauer e.U. |
| GEBURTSDATUM // | 06.07.1984 |
| FIRMENSITZ // | Ortsplatz 11, 4596 STEINBACH AN DER STEYR |
| BRANCHE// DIENSTNEHMER // | Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 5 |
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Sanierungsverfahren eröffnet.
Der derzeit vorliegende Sanierungsplan sieht nachstehendes Anbot vor:
RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem die Schuldnerin mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie kostengünstig einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen die Schuldnerin. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.
// WEITERES VORGEHEN
Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool:
KONTAKTINFO
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
05 04 1000
gst-oberoesterreich@akveuropa.at
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.