SALZBURG, 26.02.2026/WS
71 S 26/26k
Insolvenz Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.
FN41027i
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Salzburg wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Salzburg
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 71 S 26/26k |
| GERICHT // | Landesgericht Salzburg |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 26.02.2026 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwalt Moßhammerplatz 14, 5500 BISCHOFSHOFEN |
ANMELDEFRIST // | 06.05.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 25.03.2026, 09:30 Uhr |
| GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // | 25.03.2026, 09:30 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 20.05.2026, 09:00 Uhr |
| SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // | 20.05.2026, 09:00 Uhr |
| NAME // | Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. |
| SITZ // | Au 99, 5441 Abtenau |
| RECHTSFORM // | GmbH |
| FIRMENBUCHNUMMER // | FN41027i |
| BRANCHE // | die Beförderung von Personen mittels Seilbahnen und Skiliften |
| GRÜNDUNG // | 1962 |
| STAMMKAPITAL // | EUR 5.408.955,24 (zur Gänze geleistet) |
| DIENSTNEHMER // | 15 |
| GESCHÄFTSFÜHRER // | Pendl Franz |
| GESELLSCHAFTER // | Raiffeisenbank Lammertal eGen |
| GESELLSCHAFTER // | Tourismusverband Abtenau |
| GESELLSCHAFTER // | Fremdenverkehrs GmbH |
| GESELLSCHAFTER // | Marktgemeinde Abtenau sowie 42 weitere Gesellschafter |
Die Gesellschaft wurde im Jahr 1962 gegründet. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Au 99, 5441 Abtenau. Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Personen mittels Seilbahnen und Skiliften (Karkogelbahn). Die Antragstellerin verfügt über insgesamt 46 Gesellschafter, wobei die Marktgemeinde Abtenau sowie der Tourismusverband Abtenau die größten Beteiligungen halten.
Derzeit beschäftigt die Schuldnerin 15 Dienstnehmer.
Die Schuldnerin führt aus, dass der laufende Betrieb vollständig ausgelastet ist. Man beabsichtigt eine Unternehmensfortführung sowie Entschuldung mittels Sanierungsplan.
Zum Masseverwalter wurde Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwalt in 5500 Bischofshofen, bestellt.
INSOLVENZURSACHEN
Im Eröffnungsantrag wird dargelegt, dass rückläufige Besucherzahlen sowie wetterbedingte Umsatzeinbußen zu einer wirtschaftlich angespannten Situation geführt haben. Ausschlaggebend seien jedoch Verzögerungen und unerwartete Kostensteigerungen bei der Errichtung eines für den Betrieb erforderlichen Speicherteichs gewesen. Diese Umstände hätten einerseits den Winterbetrieb eingeschränkt und andererseits aufgrund der Mehrkosten einen Liquiditätsengpass ausgelöst.
VERMÖGEN
| PASSIVA // | EUR 4.286.000,00 |
Laut der vorliegenden Gläubigerliste sind insgesamt 43 Gläubiger von diesem Insolvenzverfahren betroffen. Die Antragstellerin gibt ihre Gesamtverbindlichkeiten mit rund EUR 4,29 Millionen an. Davon entfallen etwa EUR 1,36 Millionen auf Lieferantenforderungen. Die Bankverbindlichkeiten werden mit rund EUR 2,56 Millionen ausgewiesen.
Das vorhandene Vermögen wird in einer ersten Schätzung für den Fall einer Liquidation mit rund EUR 755.000,00 bewertet.
Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines vom Insolvenzverwalter noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert der im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Fahrnisse bekanntgegeben werden. Auch sind etwaig offene Forderungen noch vom Insolvenzverwalter auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu überprüfen.
PROGNOSE
| FORTFÜHRUNG // | Ja |
Die Schuldnerin beabsichtigt, wie bereits eingangs dargestellt, den Betrieb fortzuführen und eine Entschuldung im Rahmen eines Sanierungsplans zu erreichen. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs soll durch die weiterhin erzielten Betriebserlöse erfolgen.
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
| GESAMTQUOTE // | 20 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes |
Der derzeit vorliegende Vorschlag für den Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent vor, die innerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Plans zu erfüllen wäre.
Dies entspricht dem gesetzlichen Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Ob der aktuelle Vorschlag im weiteren Verlauf des Verfahrens noch verbessert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Die Quote soll aus den Erträgen des fortgeführten Betriebs, aus der Verwertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens sowie – sofern dies erforderlich ist – durch finanzielle Unterstützung dritter Seite erfüllt werden.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.