Wien, 12.03.2026/MC

11 S 40/26g

Insolvenz Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H.

FN71637z



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung  bis EUR  3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.

Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld. 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  


VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 11 S 40/26g
GERICHT // Landesgericht Wiener Neustadt
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 10.03.2026
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Maria-Christina Nau, Rechtsanwältin
Bahnhofsplatz 1a/1/5, 2340 Mödling

ANMELDEFRIST //

07.05.2026
BERICHTSTAGSATZUNG // 21.05.2026, 10:00 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 21.05.2026, 10:00 Uhr
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // 11.06.2026, 10:00 Uhr
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // 11.06.2026, 10:00 Uhr
 
 
UNTERNEHMENSDATEN
 
NAME // Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H.
FILIALE // Mariahilfer Straße 19, 1060 Wien
FILIALE // Landstraße 36, 4020 Linz
FILIALE // Schmiedgasse 2, 8010 Graz
RECHTSFORM // GmbH
FIRMENBUCHNUMMER // FN71637z
BRANCHE // Einzelhandel mit Wohnmöbel und
Einrichtungsgegenständen 
GRÜNDUNG // 10.03.1988 
STAMMKAPITAL // EUR 727.000,00 zur Gänze einbezahlt 
DIENSTNEHMER // 37
GESCHÄFTSFÜHRER & GESELLSCHAFTER // Kath Janet, geb. 22.09.1964
vertritt seit 01.07.2000 selbständig

Bei der Antragstellerin handelt es sich um das Möbelhaus „Interio“ mit Sitz in 2334 Vösendorf, Blaue Lagune bei SCS. Sie beschäftigt sich mit dem Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie Hausrat. 
 
 

INSOLVENZURSACHEN

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde bereits im Jahr 2024 zu 11 S 2/24s ein Sanierungsverfahren eröffnet. In diesem wurde von den Gläubigern ein Sanierungsplan mit einer Quote von 20%, zahlbar in 2 Jahren angenommen.

Zu berücksichtigen ist in dieser Sache der Umstand, dass eine 15%ige Quote von der Schuldnerin bezahlt wurde, womit diese 75% der ursprünglichen Gläubigerforderungen getilgt hat. Ihre seinerzeitige Forderung lebt daher mit 25% wieder auf.


VERMÖGEN

Laut eigenen Angaben stehen unbelastete Aktiva in Höhe von rund EUR 154.000,00 (Liquidationswert) Verbindlichkeiten in der Höhe von rund EUR 6,8 Mio. entgegen und sind von dieser Insolvenz rund 70 Gläubiger betroffen.

Die Antragstellerin besitzt kein Liegenschaftsvermögen. 


PROGNOSE

Das schuldnerische Unternehmen soll unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt werden und über einen Sanierungsplan entschuldet werden.

Die Schuldnerin bietet in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung nachstehenden
 
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG 
 
 
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20%-ige Quote zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.

Die Quote soll nach eigenen Angaben aus der Fortführung finanziert werden.

Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Auch ist der Frage nachzugehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Sanierungsplan, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann. 

Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen und stellen wir Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.

Sollten Sie zur Gruppe derjenige Gläubiger gehören, welche bereits am vorangegangenen Insolvenzverfahren teilgenommen haben, so müssen wir darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie am nunmehrigen Insolvenzverfahren mit Ihrer Forderung als Gläubiger teilnehmen möchten, Ihre Forderung neuerlich zur Anmeldung bringen müssen.

Sollten wir Sie bereits im vorigen Insolvenzverfahren vertreten haben, so melden wir unter Berufung auf die damals erteilte Vollmacht Ihre anerkannte Forderung im neuerlichen Insolvenzverfahren an, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen von Ihnen eine anderslautende Weisung erhalten sollten. 

Für die neuerliche Anmeldung Ihrer Forderungen verrechnen wir lediglich geringfügige Vertretungskosten von EUR 20,- zuzüglich USt., falls Ihre Forderung nicht ohnehin unter EUR 3.000,- liegt (unentgeltliche Vertretung). Zusätzlich entstehen Gerichtsgebühren von derzeit EUR 31,-

Unterlagen bezüglich der ursprünglich angemeldeten Forderungen benötigen wir nicht mehr. Sollten hingegen neue Forderungen seit dem letzten Verfahren entstanden sein, bitten wir Sie uns diese bekannt zu geben und uns Unterlagen zum Nachweis dieser neuen Forderungen  zu übermitteln.

Sollten Sie jedoch zu den Neugläubigern gehören, welche eine Forderung nach dem seinerzeitigen Insolvenzverfahren erworben haben, so ist diese selbstverständlich zur Gänze zu berücksichtigen und ersuchen wir Sie, uns zusätzliche die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Es gilt der Tarif laut Beiblatt. Darin ist nicht nur die Anmeldung der Forderung inbegriffen, sondern auch die laufenden Berichterstattung, die Wahrnehmung von Tagsatzungsterminen sowie der Quoteneinzug.
 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO
Dr. Fanny Arslan-Varga
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
05 04 1000
forderungsanmeldung@akveuropa.at 

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
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