GRAZ, 09.04.2026/OF
27 S 67/26v
Insolvenz WSB Holzbau GmbH
FN155933p
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WSB Holzbau GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Steiermark
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 27 S 67/26v |
| GERICHT // | Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27 |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 08.04.2026 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Mag. Herbert Ortner, Rechtsanwalt Grieskai 44, 8020 GRAZ |
ANMELDEFRIST // | 02.06.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 16.06.2026, 11:05 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 16.06.2026, 11:05 Uhr |
| SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 10:15 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 10:15 Uhr |
| SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 10:15 Uhr |
| NAME // | WSB Holzbau GmbH |
| SITZ // | Steinberg 320, 8563 LIGIST |
| RECHTSFORM // | GmbH |
| FIRMENBUCHNUMMER // | FN155933p |
| BRANCHE // | Holzbau |
| GRÜNDUNG // | 1997 |
| STAMMKAPITAL // | EUR 36.336,42 |
| DIENSTNEHMER // | 13 |
| GESCHÄFTSFÜHRER // | Klampfl Herbert |
| GESELLSCHAFTER // | Klampfl Herbert |
Das schuldnerische Unternehmen ist im Bereich Holzbau mit Schwerpunkt Fertighaus- und Hallenerzeugung tätig. Insbesondere beschäftigt man sich mit der Errichtung von Blockhäusern, Fertigteilhäusern, Passivhäusern, Dachstühlen und dergleichen.
Das Unternehmen hat seinen Sitz in 8563 Steinberg, Steinberg 320. Einziger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Herr Herbert Klampfl. Das Unternehmen wurde im Jahr 1997 gegründet.
Festzuhalten ist, dass in der Vergangenheit bereits zwei Insolvenzverfahren und zwar im Jahr 2009 und 2012 anhängig waren.
Das Verfahren im Jahr 2012 wurde nach rechtskräftiger Bestätigung eines Sanierungsplanes aufgehoben.
Derzeit werden im Unternehmen 13 Dienstnehmer beschäftigt.
INSOLVENZURSACHEN
Im Insolvenzantrag verweist man – auch hier – auf die anhaltende Wirtschaftskrise von der insbesondere auch der Bausektor erheblich betroffen ist. Insgesamt sei es zu einem erheblichen Auftragsrückgang gekommen. Zudem habe man die gestiegenen Materialkosten und Subunternehmerpreise nicht zur Gänze an die Kunden weitergeben können.
VERMÖGEN
Die Verbindlichkeiten werden mit rund EUR 1.183.000,00 beziffert, wobei es sich zu einem wesentlichen Teil um Bankverbindlichkeiten handelt. Die Aktiva werden im Zuge des Verfahrens noch entsprechend zu erheben sein.
PROGNOSE
Es wird die Fortführung und Sanierung des Unternehmens angestrebt, wobei man den Gläubigern derzeit einen den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechenden Sanierungsplan anbietet.
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
| GESAMTQUOTE // | Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. |
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.