Wien, 05.05.2026/AF/SZ
14 S 60/26b
Insolvenz Union Sportverein Neulengbach
ZVN225019398
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Union Sportverein Neulengbach kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht St. Pölten wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 14 S 60/26b |
| GERICHT // | Landesgericht St. Pölten |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 05.05.2026 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Dr. Kurt Weinreich, Rechtsanwalt Josefstraße 13, 3100 St. Pölten |
| ANMELDEFRIST // | 23.06.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 11:30 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 11:30 Uhr |
| GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // | 07.07.2026, 11:30 Uhr |
| NAME // | Union Sportverein Neulengbach |
| SITZ // | Sindelarstraße 7, 3040 Neulengbach |
| RECHTSFORM // | Verein |
| FIRMENBUCHNUMMER // | ZVN225019398 |
| BRANCHE // | Fußballverein |
| GRÜNDUNG // | 1923 |
| DIENSTNEHMER // | 40 |
Es handelt sich beim Insolvenzschuldner um im Jahr 1923 gegründete Fußballverein, der neben den Bereichen Männerfußball und Jugendarbeit, seit 1996 die Sektion Frauenfußball aufzeichnet.
Die Frauenmannschaft verzeichnet herausragende Erfolge: So wurde sie zwischen 2003 und 2014 insgesamt zwölfmal österreichischer Meister, zudem konnte sie zehnmal den ÖFB-Cup gewinnen. In der Saison 2013/2014 erreichte das Team darüber hinaus das Viertelfinale der UEFA Women’s Champions League.
INSOLVENZURSACHEN
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Antragstellerin auf die gestiegenen monatlichen Belastungen infolge der sportlichen Erfolge im Frauenfußball zurück, die durch Sponsorengelder nicht abgedeckt werden konnten.
Zwar gab es einen potenziellen Investor, jedoch sind die zugesagten Mittel nicht geflossen, sodass ein weiterer Spielbetrieb nicht möglich ist.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst durch den Insolvenzverwalter überprüft werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
Betroffen sind rund 40 Personen, einschließlich der Spielerinnen und Spieler, die teilweise in einem Dienstverhältnis standen. Die Löhne sind seit Jänner 2026 ausständig.
Zudem sind gemäß den vorliegenden Unterlagen derzeit 38 Gläubiger zzgl. 40 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 400.000,00 betroffen.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
PROGNOSE
Eine Fortführung der Frauensektion durch den Verein ist nicht geplant. Bereits im Eigenantrag wurde der Schließung der Sektion Frauenfußball zugestimmt.
Die Sektionen Männer und Jugend beabsichtigen, die laufende Meisterschaft zu Ende zu spielen. Ohne finanzielle Zuschüsse wird dies jedoch nicht möglich sein.
Sofern eine Entschuldung von der Schuldnerin nicht beabsichtigt wird, hat die Insolvenzverwaltung in weiterer Folge etwaiges Vermögen bestmöglich zu verwerten. Ein allfälliges Masseguthaben ist am Ende des Verfahrens als Verteilungsquote an die Gläubigerschaft auszuschütten. Ob im gegenständlichen Verfahren mi einer Quotenausschüttung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abschließend beurteil werden.
Die weitere Vorgangsweise bleibt abzuwarten.
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.