Wien, 13.05.2026/RD/DT
10 S 40/26z
Insolvenz Suhane OG
FN651417t
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Suhane OG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 10 S 40/26z |
| GERICHT // | Landesgericht Wiener Neustadt |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 05.05.2026 |
| ANTRAG // | Gläubigerantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Leeb & Weinwurm Rechtsanwälte GmbH, Schraubenwerkstraße 3/1, 2620 Neunkirchen |
ANMELDEFRIST // | 23.06.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 09:00 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 09:00 Uhr |
| NAME // | Suhane OG |
| SITZ // | Hoffeld 10, 2870 Hoffeld |
| RECHTSFORM // | OG |
| FIRMENBUCHNUMMER // | FN651417t |
| BRANCHE // | Gastronomie |
| GRÜNDUNG // | Erstprotokollierung 12.04.2025 |
| DIENSTNEHMER // | 2 |
| UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Ovidiu Georgel Suhan, geb. 25.04.1977 vertritt seit 12.04.2025. selbstständig |
| UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Lukas Emanuel Suhane, geb. 19.03.2004 vertritt seit 12.04.2025, selbständig |
Die Schuldnerin betreibt unter dem Schlagwort „Wirtshaus am Hoffeld“ einen Gastronomiebetrieb.
INSOLVENZURSACHEN
Die Gründe für das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Insolvenzschuldnerin auf eine wirtschaftliche Fehlkalkulation in der Anfangsphase zurück. Insbesondere wurde zu Beginn der Betriebstätigkeit ein zu hoher Personalstand aufgebaut, der unter der Woche nicht ausreichend ausgelastet werden konnte.
VERMÖGEN
Zum Vermögen ist festzuhalten, dass ein Großteil des gastronomischen Inventars gemeinsam mit dem Geschäftslokal angemietet wurde. Darüber hinaus verfügt die Insolvenzschuldnerin über angeschaffte Betriebsausstattung wie Gläser, Kochgeschirr und Elektrogeräte. Eine genaue Inventarisierung der vorhandenen Vermögenswerte ist noch durchzuführen
Gemäß den vorliegenden Unterlagen sind von diesem Verfahren derzeit 15 Gläubiger betroffen. Die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten wird im Zuge des Verfahrens zu überprüfen sein.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
PROGNOSE
Derzeit wurden keine Anträge auf Entschuldung eingebracht, eine Unternehmensfortführung wird jedoch beabsichtigt.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.