KLAGENFURT, 02.06.2026/RM
71 S 17/26g
Insolvenz Urban Fitness KG
FN535433b
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Urban Fitness KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Klagenfurt wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Kärnten
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 71 S 17/26g |
| GERICHT // | Landesgericht Klagenfurt |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 02.06.2026 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Mag. Stella Aspernig, Rechtsanwältin Waaggasse 17, 9020 KLAGENFURT |
ANMELDEFRIST // | 23.06.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 10:30 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 07.07.2026, 10:30 Uhr |
| GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // | 07.07.2026, 10:30 Uhr |
| NAME // | Urban Fitness KG |
| SITZ // | Carolinenstraße 2/4, 9073 KLAGENFURT-VIKTRING |
| RECHTSFORM // | KG |
| FIRMENBUCHNUMMER // | FN535433b |
| BRANCHE // | Fitnesscenter |
| GRÜNDUNG // | 2020 |
| DIENSTNEHMER // | 0 |
| UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // | Thomas Urban |
| KOMMANDITISTEN // | Rudolf Urban Sabine Urban |
Laut Antrag belaufen sich die Verbindlichkeiten auf rund EUR 31.400,00.
Von der Insolvenz sind rund 10 Gläubiger und keine Dienstnehmer betroffen.
Laut Antrag ist der Betrieb bereits geschlossen und eine Fortführung nicht geplant.
Die Schuldnerin wurde im Jahr 2020 gegründet und betreibt unter der angeführten Adresse in Viktring unter der Bezeichnung „Bodystreet Viktring“ als Franchisenehmer der Kette „Bodystreet“ ein Fitnesscenter.
Unbeschränkt haftender und allein vertretungsbefugter Gesellschafter ist Herr Thomas Urban.
Kommanditisten sind Herr Rudolf Urban und Frau Sabine Urban.
Der Betrieb wurde bereits geschlossen. Eine Fortführung des Unternehmens ist nicht geplant.
Von der Insolvenz sind keine Dienstnehmer betroffen.
INSOLVENZURSACHEN
Die Ursachen der Insolvenz werden im Antrag nicht genau dargestellt und müssen im Zuge des Verfahrens erst eruiert werden.
VERMÖGEN
| PASSIVA // | EUR 31.400,00 |
Von der Insolvenz sind rund 10 Gläubiger und keine Dienstnehmer betroffen.
Die Schuldnerin verfügt weder über ausreichendes Anlage- noch Umlaufvermögen.
PROGNOSE
| FORTFÜHRUNG // | Nicht beabsichtigt |
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
| GESAMTQUOTE // | Nicht beabsichtigt |
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.