Innsbruck, 10.06.2026/JS

19 S 46/26a

Insolvenz Dreifaltigkeitsapotheke Mag. pharm. Renate Piger KG

FN17621p



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dreifaltigkeitsapotheke Mag. pharm. Renate Piger KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Innsbruck wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung  bis EUR  3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.

Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Tirol 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 19 S 46/26a
GERICHT // Landesgericht Innsbruck
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 10.06.2026
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Dr. Herbert Matzunski
Rechtsanwalt
Salurner Straße 16/1
6020 INNSBRUCK
ANMELDEFRIST // 27.07.2026
BERICHTSTAGSATZUNG // 10.08.2026, 10:15 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 10.08.2026, 10:15 Uhr
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // 10.08.2026, 10:15 Uhr
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // 10.08.2026, 10:15 Uhr
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // 10.08.2026, 10:15 Uhr

 
UNTERNEHMENSDATEN
NAME // Dreifaltigkeitsapotheke
Mag. pharm. Renate Piger KG
SITZ // Defreggerstraße 28, 6020 INNSBRUCK
RECHTSFORM // KG
FIRMENBUCHNUMMER // FN17621p
BRANCHE // Apotheke 
GRÜNDUNG // 31.12.1926
Rechtsform der KG seit 31.05.2002 
DIENSTNEHMER // k.A.
KOMMANDITIST // Nemeth Reinhold
KOMMANDITIST // Wunsch Brigitte
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTERIN // Piger Renate

 
INSOLVENZURSACHEN

Die Schuldnerin, und auch ihre Komplementärin, wurde rechtskräftig zu einer Schadenersatzleistung in Höhe von rd EUR 1,5 Mio verurteilt worden ist. Dies hatte die Zahlungsunfähigkeit zur Folge, weshalb sie den Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens stellte.


VERMÖGEN
 
PASSIVA // Rd EUR 1.800.000,00


PROGNOSE
FORTFÜHRUNG // Ja



SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
GESAMTQUOTE // 26,3% binnen 2 Jahren 


Die Schuldnerin  hat bereits einen Sanierungsplan vorgelegt, in dem Sie ihren Gläubigern eine Quote von 26,3% binnen 2 Jahren anbietet. Davon sollen 24% als Einmalquote durch einen bevorstehenden Wohnungsverkauf und 2,3% in 8 gleichen, vierteljährlichen Raten, finanziert aus dem Unternehmensfortbetrieb, aufgebracht werden.

Die vorgenannte Wohnung soll zur Verwertung einem gerichtlich zu bestellenden Treuhänder übergeben  werden, der dann die Verwertung vorzunehmen und den Erlös sodann an die Gläubiger auszuschütten haben wird.



RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und  verjährt in 5 Jahren, sofern  nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. 
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).

 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO
Mag. Johanna Schumacher
Geschäftsstelle Tirol
05 04 1000
gst-tirol@akveuropa.at

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
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