71 S 82/26w

Insolvenz SchlittenHouse OG

FN665437i



Die SchlittenHouse OG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Salzburg wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 33,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 71 S 82/26w
GERICHT // Landesgericht Salzburg
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 03.08.2026
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // LL.M. LL.B. Bsc. Patrick Gensbichler, Rechtsanwalt Stubenring 18, 1010 WIEN

ANMELDEFRIST //

14.10.2026
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 28.10.2026, 09:45 Uhr

 


UNTERNEHMENSDATEN
NAME // SchlittenHouse OG
SITZ // Oberdorf 233, 5753 SAALBACH
RECHTSFORM // OG
FIRMENBUCHNUMMER //
FN665437i
BRANCHE // Gastronomie
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // Kozoka Robert Sonko
UNBESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER // Kwasniak Niklas
 
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Konkursverfahren eröffnet.




RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und  verjährt in 5 Jahren, sofern  nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. 
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO

Mag. Sebastian Weismann
Geschäftsstelle Salzburg
05 04 1000
gst-salzburg@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.