14 S 123/26t
Insolvenz Verlassenschaft nach Franz Patzer
geb.: 08.11.1947, verst.: 29.08.2025
Die Verlassenschaft nach Franz Patzer ist überschuldet. Vom Landesgericht St. Pölten wurde ein Konkursverfahren eröffnet.
Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern!
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 33,-.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 14 S 123/26t |
| GERICHT // | Landesgericht St. Pölten |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 04.09.2026 |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Mag. Anton Hintermeier, Rechtsanwalt Andreas Hofer Straße 8, 3100 St. Pölten |
ANMELDEFRIST // | 27.10.2026 |
| GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // | 10.11.2026, 11:15 Uhr |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 10.11.2026, 11:15 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 10.11.2026, 11:15 Uhr |
| NAME // | Franz Patzer Verlassenschaft nach dem am 08.11.1947 |
| GEBURTSDATUM // | 08.11.1947 |
| STERBEDATUM // | 29.08.2025 |
| ZULETZT WOHNHAFT // | Paltram 12/1, 3062 Kirchstetten |
| BRANCHE// | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten |
Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden.
Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.
RECHTLICHE INFORMATION
Im Vordergrund des Verfahrens steht die Verwertung des überschuldeten Nachlasses. An einer möglichen Verteilung nehmen nur angemeldete Forderungen teil. Der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband meldet für Sie diese Forderung an und vertritt Sie im gesamten Insolvenzverfahren des Nachlasses.
// WEITERES VORGEHEN
Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool:
KONTAKTINFO
Patrick Scherzer, LL.B.
05 04 1000
forderungsanmeldung@akveuropa.at
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.