26 S 88/26g

Insolvenz Verlassenschaft nach Irmgard Josefine Kaufmann

geb.: 14.08.1939, verst.: 25.06.2025



Die Verlassenschaft nach Irmgard Josefine Kaufmann ist überschuldet. Vom  Landesgericht Eisenstadt wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 33,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  


VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 26 S 88/26g
GERICHT // Landesgericht Eisenstadt
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 07.09.2026
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Petra Rosenich, Rechtsanwältin
Bischof Stefan Laszlo-Straße 17/GL 1,
7000 Eisenstadt

ANMELDEFRIST //

28.09.2026
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 12.10.2026, 11:20 Uhr
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // 12.10.2026, 11:20 Uhr

DATEN DER SCHULDNERIN
NAME // Irmgard Josefine Kaufmann
Verlassenschaft nach der am 25.06.2025
verstorbenen
GEBURTSDATUM // 14.08.1939
STERBEDATUM // 25.06.2025
ZULETZT WOHNHAFT // Obere Siedlung 9, 2413 Edelstal
BRANCHE// Verlassenschaften in Insolvenzverfahren

Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden.

Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.

Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.


RECHTLICHE INFORMATION

Im Vordergrund  des Verfahrens steht die Verwertung des überschuldeten Nachlasses. An einer möglichen Verteilung nehmen nur angemeldete Forderungen teil. Der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband meldet für Sie diese Forderung an und vertritt Sie im gesamten Insolvenzverfahren des Nachlasses.

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO

Mag. Danijela Pinczolits
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
05 04 1000
forderungsanmeldung@akveuropa.at 
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.