Innsbruck, 15.09.2026/HS/SZ

14 S 52/26y

Insolvenz Anaya Reisemobile GmbH

FN571314v



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anaya Reisemobile GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Feldkirch wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung  bis EUR  3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 33,-.

Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Tirol 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 14 S 52/26y
GERICHT // Landesgericht Feldkirch
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 15.09.2026
ANTRAG // Gläubigerantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Dr. Bernhard Ess, Rechtsanwalt
Hirschgraben 14, 6800 Feldkirch 
ANMELDEFRIST // 27.10.2026
BERICHTSTAGSATZUNG // 09.11.2026, 09:50 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 09.11.2026, 09:50 Uhr

 
UNTERNEHMENSDATEN
NAME // Anaya Reisemobile GmbH
SITZ // Interpark Focus 26, 6832 Röthis 
RECHTSFORM // GmbH
FIRMENBUCHNUMMER // FN571314v
BRANCHE // Einzelhandel mit Kraftwagen
GRÜNDUNG // Erstprotokollierung 27.01.2022
STAMMKAPITAL // EUR 35.000,00 zur Gänze einbezahlt  
DIENSTNEHMER // 5
GESCHÄFTSFÜHRER // GESELLSCHAFTER Alexander Anaya Valencia, geb. am 21.02.1975
vertritt seit 27.01.2022 selbständig

Die Schuldnerin beschäftigt sich mit dem Verkauf und der Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen sowie mit der Reparatur von Wohnmobilen und Wohnwagen, dem Verkauf von Zubehör, dem Betrieb einer Waschanlage und der Werksvertretung für die Marken Carado und Hymer.

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde schon einmal im Jahr 2024 mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch auf Grund eines Eigenantrags zu 13 S 53/24k ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Das Sanierungsverfahren wurde durch Annahme einer Sanierungsplanquote von 20% rechtskräftig am 03.04.2025 aufgehoben.

Zu berücksichtigen ist, dass eine 12,50%-ige Quote von der Schuldnerin bezahlt wurde, womit 62,50%  der ursprünglichen Gläubigerforderungen getilgt wurden. Ihre seinerzeitige Forderung lebt daher mit 37,50% wieder auf.

Sollten wir Sie bereits im vorigen Insolvenzverfahren vertreten haben, so melden wir unter Berufung auf die damals erteilte Vollmacht Ihre anerkannte Forderung im neuerlichen Insolvenzverfahren an, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen von Ihnen eine anderslautende Weisung erhalten sollten.

Für die neuerliche Anmeldung Ihrer Forderungen verrechnen wir lediglich geringfügige Vertretungskosten von EUR 20,- zuzüglich USt., falls Ihre Forderung nicht ohnehin unter EUR 3.000,- liegt (unentgeltliche Vertretung). Zusätzlich entstehen Gerichtsgebühren von derzeit EUR 33,--.

Unterlagen bezüglich der ursprünglich angemeldeten Forderungen benötigen wir nicht mehr. Sollten hingegen neue Forderungen seit dem letzten Verfahren entstanden sein, bitten wir Sie uns diese bekannt zu geben und uns Unterlagen zum Nachweis dieser neuen Forderungen zu übermitteln.

Sollten Sie jedoch zu den Neugläubigern gehören, welche eine Forderung nach dem seinerzeitigen Insolvenzverfahren erworben haben, so ist diese selbstverständlich zur Gänze zu berücksichtigen und ersuchen wir Sie, uns zusätzlich die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Es gilt der Tarif laut Beiblatt. Darin ist nicht nur die Anmeldung der Forderung inbegriffen, sondern auch die laufende Berichterstattung, die Wahrnehmung von Tagsatzungsterminen sowie der Quoteneinzug.


INSOLVENZURSACHEN & VERMÖGEN

Das jetzige Konkursverfahren wurde über Antrag eines Gläubigers eröffnet.

Die Gründe für das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz werden darauf zurückgeführt, dass entgegen allen Erwartungen die prognostizierten Umsätze für die Hauptsaison 2026 (Juni bis August) für die Vermietung und den Verkauf von Wohnmobilen nicht erreicht werden konnten.

Die Schuldnerin ist nicht mehr in der Lage, ihre laufenden bzw. anstehenden Fälligkeiten, wozu insbesondere auch Fälligkeiten beim Finanzamt, Löhne und Lohnnebenkosten sowie die am 13.09.2026 fällig gewordene Teilquote des vorangegangenen Sanierungsplans zu bedienen.

Gemäß der vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit 22 Gläubiger sowie 5 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 1,2 Mio. betroffen.

Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden. Auch sind die etwaig offenen Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu prüfen.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines von der Insolvenzverwaltung noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.


PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAG

Laut Angaben der Schuldnerin ist eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar. Die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ist nicht möglich bzw. nicht ausreichend und folglich derzeit auch nicht beabsichtigt.
 
Mangels erforderlicher und kostendeckender Aufträge hat die Schuldnerin der Schließung des Unternehmens ausdrücklich zugestimmt.

Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, Ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht anzumelden sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
 

 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO
Lorenz Ammann
Geschäftsstelle Tirol
05 04 1000
gst-tirol@akveuropa.at

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
« Zurück zum Insolvenzticker