20 S 93/26s

Insolvenz Verlassenschaft nach dem am 04.02.2026 verstorbenen Friedrich Wolfgang Obermair

geb.: 14.04.1962



Frau Verlassenschaft nach dem am 04.02.2026 verstorbenen Friedrich Wolfgang Obermair kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht Wels wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 33,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 20 S 93/26s
GERICHT // Landesgericht Wels
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 20.10.2026
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Martin Hochleitner, Rechtsanwalt Kirchenplatz 8, 4070 EFERDING

ANMELDEFRIST //

03.12.2026
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 17.12.2026, 10:45 Uhr

 

DATEN DER SCHULDNERIN
NAME // Verlassenschaft nach dem am 04.02.2026 verstorbenen Friedrich Wolfgang Obermair
GEBURTSDATUM // 14.04.1962
FIRMENSITZ // zul wh. Lahöfen 1/2, 4070 FRAHAM
BRANCHE// Verlassenschaften in Insolvenzverfahren
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Konkursverfahren eröffnet.




RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem die Schuldnerin mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie kostengünstig einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen die Schuldnerin. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.

// WEITERES VORGEHEN  

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KONTAKTINFO

Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Oberösterreich
05 04 1000
gst-oberoesterreich@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen. 

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.