Geringfügigkeit des Konkurses
Was bedeutet Geringfügigkeit des Konkurses?
1 Antwort
Ein Konkurs ist als geringfügig anzusehen, wenn das in die Konkursmasse gehörende Vermögen voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Ein Konkurs ist als geringfügig anzusehen, wenn das in die Konkursmasse gehörende Vermögen voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.