Eröffnung von Insolvenzverfahren

Was bedeutet Eröffnung von Insolvenzverfahren?
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Ein Insolvenzverfahren muss immer beim Insolvenzgericht beantragt werden. Eine Antragstellung kann durch die betroffenen Schuldner selbst erfolgen oder auch von Gläubigern beantragt werden (Gläubigerantrag). Kommt das Insolvenzgericht zu der Ansicht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen, erlässt das Gericht einen Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.